Versicherungsschutz für touristische Seilgärten


HHB Versicherungsmakler ist der Spezialist,
wenn es um Versicherungslösungen für Seilgärten geht.
Neben der individuellen Beratung auf Augenhöhe
begleiten wir Sie auch im Schadenfall.
Betriebshaftpflichtversicherung für Seilgärten
1. Gegenstand der Versicherung
Wir versichern Seilgärten einschließlich aller branchenüblichen Nebenrisiken.
Mitversichert sind die Wartung und Einrichtung und eine eigene Gastronomie sowie eine eventuelle Parkraumbewirtschaftung.
Weitere Aktivitäten berücksichtigen wir gerne.
Versichert sind:
- Alle Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb eines Seilgarten (Hoch- und Niedrigseilgarten,)
- einschließlich aller branchenüblichen Nebenrisiken
Als mitversichert gelten:
- die Haftung aus dem Betrieb von eigenen Verkaufsständen und eigener Restauration
- die Beauftragung fremder Unternehmer
- die Erweiterung von eigenen Seilgärten
- die Durchführung eigener Veranstaltungen und Seminare im In- und Outdoorbereich, ohne besonders gefahrgeneigte Tätigkeiten wie z. B. Canyoning, Rafting (ab Schwierigkeitsgrad 3), Bungee-Jumping, Höhlenwandern, Eisklettern und Tauchen
- selbständige Honorarkräfte für den Zeitraum, in dem sie für den Versicherungsnehmer tätig sind, sofern anderweitig kein Versicherungsschutz besteht..
Als nicht mitversichert gilt die persönliche gesetzliche Haftpflicht der beauftragten Unternehmen.
Dieses Angebot gilt für Unternehmen, Freiberufler und Selbständige mit Firmensitz in Deutschland.
2. Vereinbarte Versicherungssummen
Die Versicherungssummen betragen:
- 5.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden
- 5.000.000 € für die Umweltschadenbasis Versicherung
- 100.000 € für Vermögensschäden
Die Versicherungssummen stehen je Versicherungsjahr maximal zweifach zur Verfügung.
Für die Umweltschadenversicherung einfach. Eine generelle Selbstbeteiligung ist nicht vorgesehen.
Mitversichert sind folgende Deckungserweiterungen:
- 500.000 € für Vermögensschäden
- 5.000.000 € Umwelthaftpflicht
- 5.000.000 € für Umwelthabitatschäden
- 5.000.000 € für Mietsachschäden an Immobilien*
- 1.000.000 € für Schäden aus Internetnutzung
- 150.000 € Mietschäden an Sachen*
- 300.000 € für den Verlust fremder Schlüssel*
- 100.000 € Ansprüchen aus Diskriminierungstatbeständen (AGG)*
*
250 € Selbstbeteiligung bei bestimmten Deckungserweiterungen
3. Beitragsberechnung
| Jahresbeitrag | inkl. Versicherungssteuer | |
|---|---|---|
| Gewünschte Versicherungssumme | Grunddeckung | je weitere 1.000 € |
| 5.000.000 €* | 850,85 € | 3,34 € |
| 10.000.000 €* | 1022,02€ | 4,00 € |
Jahresumsatz bis 286.000 €
Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 850,85 € inkl. Versicherungssteuer
* Die vereinbarte Deckungssumme gilt pauschal für Personen- und Sachschäden.
Alle Beiträge beinhalten bereits die Versicherungssteuer von 19 Prozent.
4. Ausschüsse
- Ansprüche Dritter wegen Schäden an den im Rahmen der versicherten Seminare / Trainings genutzten Ausrüstungsgegenständen, Übungsgeräten und – anlagen.
- Ansprüche wegen Vermögensschäden gegen den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Reiseveranstalter.
Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 1 Jahr mit Verlängerungsklausel, wobei eine kalenderjährliche Laufzeit zugrunde gelegt wird.
Sachwertabsicherung touristische Seilgärten
1. Gegenstand der Versicherung
Versichert gelten die Gebäude (auch aus Holz) und die Außenanlagen (Gewerke) auf dem Gelände des Seilgartens. Hierzu ist eine positionsweise Erfassung erforderlich.
Ebenfalls versichert gelten Festeinbauten (einschließlich Seilen, hängenden Elementen und Brettern) in dem bestehenden Baum- und Felsbestand, sowie die betriebsnotwendige Ausrüstung zum aktuellen Wiederbeschaffungswert. Hierbei werden vorhandene Konstruktionen vom Aufstieg bis zum Abstieg als eine wiederherzustellende Einheit versichert.
Zusätzlich kann auch das Inventar von Lagergebäuden einschließlich der Kletterausrüstungen versichert werden.
Zur Bargeldbewirtschaftung bieten wir eine individuelle Beratung.
Für die Ausrüstung besteht während der Lagerung innerhalb eines Lagergebäudes auch Versicherungsschutz für Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus.
Festeinbauten im Baumbestand, Mastenanlagen
- Parcourweise Versicherung mit Auf- und Abstiegen, Ziplines und Zentralplattformen inklusive Aufräum- und Umbaukosten
Kletterausrüstung, Inventar
- auch Werkzeug, Vorräte und der Gastronomiebereich
2. Versicherte Gefahren
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion),
- Sturm
- Hagel
- Schäden durch Schneedruck und „Eisdruck“
- sowie Einbruchdiebstahlschäden für in Gebäuden gelagerte Kletterausrüstungen und Kioskartikel ohne Spirituosen und Tabakwaren sowie optional von Gaststättenausrüstung.
Bei Bedarf können Schäden durch Leitungswasser mitversichert werden.
Darüber hinaus gelten die Deckungserweiterungen der Pauschaldeklaration.
3. Selbstbeteiligung je Schadenfall
- bei einer Selbstbeteiligung von 15% mindestens 2.500 €
Einbruchdiebstahl/Vandalismus (ohne Selbstbeteiligung)
4. Beitragsberechnung
Der Beitrag wird aus der vereinbarten Versicherungssumme erhoben.
Hierbei werden je 1000 € Versicherungssumme folgende Beitragssätze zugrunde gelegt.
- 4,76 € %o für die Lager- und Aufenthaltsgebäude (z.B. Blockhütte)
- 1,43 € %o für Einschluss Leitungswasser einschließlich Zu- und Ableitungsrohre bis zur öffentlichen Versorgung (Lageplan mit Einzelfallprüfung)
- 4,76 € %o für Festeinbauten im Baumbestand zum Neuwert
- 4,76 € %o für Mastenanlagen
- 5,95 € %o für Ausrüstung und Inventar im Lagergebäude
- 8,93 € %o für Gaststättenausrüstung
- 1,19 € %o für die Ertragsausfallversicherung für alle vereinbarten Gefahren
- Festbeitrag 119,00 € für Mehrkosten bis 15.000 € bei faktischer Wiederherstellungsbeschränkung durch entwurzelte Bäume für „baumersetzende Mastenanlagen in gehobener Ausführung“ (Keine „Telegraphenmasten" sondern dem Baumbestand entsprechender „Totholzlook“)
Alle Beiträge beinhalten bereits die derzeitige Versicherungssteuer von 19 Prozent.
5. Mindestbeiträge
Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 119,00 € jährlich.
Für die Inventarversicherung gilt ein weiterer Mindestbetrag von 166,66 €
und für die Ertragsausfallversicherung von 238,00 €.
Berechnungsbeispiel
200.000€ für Festeinbauten/Mastenanlagen
+ 50.000€ für Kletterausrüstung/Inventar
+ 200.000€ für Ertragsausfälle
Jahresbeitrag: 2.231,25 € inkl. Versicherungssteuer
Ertragsausfallversicherung im Seilgarten
Die Ertragsausfallversicherung dient zur Absicherung von Betriebsunterbrechungsschäden nach einem versicherten Schaden. Sofern dies zutrifft werden die fixen Kosten sowie der entgangene Gewinn ersetzt. Erstattet werden auch die Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes.
Bis zur Beseitigung eines Sachschadens und bis zur vollständigen Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes können viele Monate vergehen. Die finanziellen Folgen können den eigentlichen Sachschaden deutlich übersteigen.Nach einem versicherten Schaden werden die fixen Kosten und
der entgangene Gewinn für bis zu 12 Monate ersetzt.
Versicherte Gefahren:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser, Sturm/Hagel
- Schneedruck/Eisdruck bei einer Selbstbeteiligung von 15 Prozent mindestens 2.500€ Einbruchdiebstahl/Vandalismus ohne Selbstbeteiligung (Elementarschäden optional)
Haftzeit:
je nach Betriebsart sollte diese 12-24 Monate betragen
Für die Ermittlung einer genauen Versicherungssumme und weiteren Vertragsdetails steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung.
Gebäudeabsicherung
auch Holzhütten und Container auf Anfrage versicherbar
Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und ermitteln gerne die für Ihr Unternehmen erforderliche Versicherungslösung.
Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 1 Jahr mit Verlängerungsklausel, wobei eine kalenderjährliche Laufzeit zugrunde gelegt wird.
Spezial-Straf-Rechtschutzversicherung für Seilgärten
Der Versicherungsschutz umfasst die Verteidigung in Strafverfahren, bei Vorwurf eines vorsätzlich oder fahrlässig begangenem Vergehens/Verbrechens.
Schützt Sie für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet oder Klage gegen Sie erhebt, beispielsweise bei Unfällen von Besuchern oder Mitarbeitern. Insbesondere abweichend vom marktüblichen Straf-Rechtsschutz sind auch Vorwürfe einer vorsätzlichen Straftat mitversichert.
- Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung bei Unglücksfällen von
Mitarbeitern und Besuchern
- Gefährdung oder Schädigung der Umwelt
- Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Berufsausübung
- Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Jahresbeitrag
Geltungsbereich Europa ab 329,27 € inkl. Versicherungssteuer
ohne Selbstbeteligung
Geltungsbereich weltweit
ab 588,63 € inkl. Versicherungssteuer
ohne Selbstbeteligung
Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 1 Jahr mit Verlängerungsklausel, wobei eine kalenderjährliche Laufzeit zugrunde gelegt wird.
Absicherung für Ihre selbstständigen Mitarbeiter
Sowohl Ihre selbstständigen Trainer als auch die handwerklich Tätigen können sich bei uns zu günstigen Bedingungen absichern. Siehe auch Trainerpolice und Handwerker im Seil.
HHB Versicherungmakler ist Mitglied...
Über andere Konzeptbausteine versicherbare Tätigkeiten
- Teamorientierte erlebnispädagogischer Betriebe
- Berufshaftpflichtversicherung für freiberufliche Trainer
- Errichtung von Seilgärten


