WerkverkehrTOP von HHB Versicherungsmakler


Im Rahmen der KFZ Haftpflichtversicherung besteht kein Versicherungsschutz
für die "Ladung", also auch nicht für transportierte Güter / Werkzeuge.

Werkverkehrsversicherung

Versicherungsschutz besteht für die transportierten Werkzeuge und Material in allen betriebseigenen Kraftfahrzeugen und Anhängern. Mitversichert sind Servicetransporte für Ihre Kunden.

Versichert sind Schäden durch:

  • Unfall des Transportmittels
  • Einbruchdiebstahl, Straßenraub
  • Diebstahl des gesamten Fahrzeuges
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Sonstige Elementarschäden
  • Höhere Gewalt


Mitversichert sind auch Schäden in der Nachtzeit und am Heimatstandort (Domizilschutz).

Versicherungssummen:

10.000 € zum Zeitwert

Jahresbeitrag

178,50 € inkl. Versicherungssteuer

bei 150,00 € Selbstbeteiligung (Deutschland u. Anrainerstaaten)

Weitergehende Geltungsbereiche auf Anfrage.

Dieses Angebot gilt für Unternehmen, Freiberufler und Selbständige mit Firmensitz in Deutschland.

Umfang

Werkverkehrsversicherung

Die Werkverkehrsversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, wenn die transportierten Güter durch


  • Unfall des Transportmittels, das ist ein mit mechanischer Gewalt plötzlich von außen her auf das Transportmittel einwirkendes Ereignis, wie z.B. Umstürzen oder Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen oder Gegenständen
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • höhere Gewalt
  • Diebstahl oder Unterschlagung des Transportmittels
  • Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Raub und räuberische Erpressung (§§ 249 ff. StGB) sowie Diebstahl ganzer Kolli (nicht bei offenen oder offen gebauten, nicht ordnungsgemäß mit Planen oder Decktüchern versehenen Fahrzeugen) beschädigt werden oder verloren gehen.

Versicherte Sachen und Versicherungswerte

Waren, Materialien, Werkzeuge (Güter aller Art), die für Ihre eigenen Unternehmenszwecke transportiert werden. Versichert sind auch zur Reparatur, Wartung, Reinigung oder sonstigen Bearbeitung und zur Durchführung Ihrer Aktivitäten übernommene Güter Ihrer Kunden (Servicetransporte). Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis zum Zeitpunkt des Schadeneintritts. Bei gebrauchten Sachen unter Berücksichtigung des aus dem Unterschied zwischen alt und neu sich ergebenden Minderwertes (Zeitwert).

Mitversichert sind auch Kosten, die aus Aufwendungen (auch erfolglosen) zur Schadenminimierung ausgehen wie z.B. Kosten zum Zwecke der Bergung, Beseitigung oder Vernichtung von versicherten Sachen.

HHB Spezialkonzept - Versicherte Transportmittel

Versichert sind automatisch alle Ihre betriebseigenen Kraftfahrzeuge und Anhänger bzw. die von Ihnen gemieteten, geleasten oder geliehenen Kraftfahrzeuge und Anhänger.

Vereinbarter Geltungsbereich:

Grundsätzlich Deutschland mit Anrainerstaaten, kann auf Europa ausgeweitet werden. Versicherungsschutz besteht bis hin zu Aufenthalten am Sitz des Unternehmens oder am Wohnort des Fahrers (Domizilschutz).

Vereinbarte Selbstbeteiligung:

Vereinbart gilt eine generelle Selbstbeteiligung von 50,00 € je Schadenfall. Während der Nachtzeit gilt bei unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen und Anhängern eine erhöhte Selbstbeteiligung von 20 Prozent des ersatzpflichtigen Schadenbetrages, jedoch mindestens 250,00 €.

Versicherungssumme:

Die Versicherungssumme entspricht dem möglichen Höchstwert der versicherten Güter, die an einem Tag befördert werden (tägliches Verkehrsmaximum). Eine An- und Abmeldung einzelner Fahrzeuge ist nicht erforderlich.

Beitragsbeispiel:

Bei einer Versicherungssumme von 10.000 € beläuft sich der Jahresbeitrag auf 178,50 € inklusive Versicherungssteuer.


  • Umfang

    Die Werkverkehrsversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, wenn die transportierten Güter durch 


    •     Unfall des Transportmittels, das ist ein mit mechanischer Gewalt plötzlich von außen her auf das Transportmittel einwirkendes Ereignis, wie z.B. Umstürzen oder Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen oder Gegenständen
    •  Brand, Blitzschlag, Explosion
    •  höhere Gewalt
    •  Diebstahl oder Unterschlagung des Transportmittels
    •  Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Raub und räuberische Erpressung (§§ 249 ff. StGB) sowie Diebstahl ganzer Kolli (nicht bei offenen oder offen gebauten, nicht ordnungsgemäß mit Planen oder Decktüchern versehenen Fahrzeugen) beschädigt werden oder verloren gehen.
  • Versicherte Sachen und Versicherungswerte

    Waren, Materialien, Werkzeuge (Güter aller Art), die für Ihre eigenen Unternehmenszwecke transportiert werden. Versichert sind auch zur Reparatur, Wartung, Reinigung oder sonstigen Bearbeitung und zur Durchführung Ihrer Aktivitäten übernommene Güter Ihrer Kunden (Servicetransporte). Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis zum Zeitpunkt des Schadeneintritts. Bei gebrauchten Sachen unter Berücksichtigung des aus dem Unterschied zwischen alt und neu sich ergebenden Minderwertes (Zeitwert).

    Mitversichert sind auch Kosten, die aus Aufwendungen (auch erfolglosen) zur Schadenminimierung ausgehen wie z.B. Kosten zum Zwecke der Bergung, Beseitigung oder Vernichtung von versicherten Sachen.

  • HHB Spezialkonzept - Versicherte Transportmittel

    Versichert sind automatisch alle Ihre betriebseigenen Kraftfahrzeuge und Anhänger bzw. die von Ihnen gemieteten, geleasten oder geliehenen Kraftfahrzeuge und Anhänger.

  • Vereinbarter Geltungsbereich:

    Grundsätzlich Deutschland mit Anrainerstaaten, kann auf Europa ausgeweitet werden. Versicherungsschutz besteht bis hin zu Aufenthalten am Sitz des Unternehmens oder am Wohnort des Fahrers (Domizilschutz).

  • Vereinbarte Selbstbeteiligung:

    Vereinbart gilt eine generelle Selbstbeteiligung von 50,00 € je Schadenfall. Während der Nachtzeit gilt bei unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen und Anhängern eine erhöhte Selbstbeteiligung von 20 Prozent des ersatzpflichtigen Schadenbetrages, jedoch mindestens 250,00 €.

  • Versicherungssumme:

    Die Versicherungssumme entspricht dem möglichen Höchstwert der versicherten Güter, die an einem Tag befördert werden (tägliches Verkehrsmaximum). Eine An- und Abmeldung einzelner Fahrzeuge ist nicht erforderlich.

  • Beitragsbeispiel:

    Bei einer Versicherungssumme von 10.000 € beläuft sich der Jahresbeitrag auf 178,50 € inklusive Versicherungssteuer.

Für eine individuelle Beratung und Klärung weiterer Vertragsdetails steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung.