Versicherungsschutz für INHÖ -Industriekletterer und henarbeiter


Seit vielen Jahren bieten wir - HHB Versicherungsmakler (gegründet 1990) - umfassende Versicherungslösungen im Bereich der seilgestützten Arbeit.
Nunmehr freuen wir uns, auch eine attraktive Lösung für den Bereich
Industriekletterer/Höhenarbeiter anbieten zu können.
Eine präzise Beschreibung der versicherten Tätigkeiten und unser bewährter Service bei der Schadenbearbeitung zeichnen neben einem günstigen Beitrag unser Produkt aus.


Haftpflichtschutz

Umfassende Absicherung
im Bereich der
seilgestützten Arbeit.

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Versicherungsschutz für transportierte Werkzeuge und Maschinen in allen betriebseigenen KFZ und Anhängern.
Auch Mietfahrzeuge!


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CallBack INHÖ

CallBack INHOE


Haftpflichtschutz für Industriekletterer und Höhenarbeiter

Es werden folgende Mindestqualifikationen anerkannt:

  • FISAT (Level I, II, III)
  • FSBS e.V. (alle Ausbildungsstufen)
  • IRATA (alle Ausbildungsstufen)
  • ANETVA, DPMC, SOFT, SPRAT
  • Sonstige Ausbildungen mit Einzelfallprüfung

Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung

Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen, die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb eines Höhenarbeiters/ Industriekletterers.

Mitversichert sind folgende Deckungserweiterungen:

  • Tätigkeitsschäden * / Leitungsschäden *
  • Abhandenkommen fremder Schlüssel
  • Be- und Entladeschäden *
  • Schäden an gemieteten / geliehenen Arbeitsgeräten / -maschinen bis 150.000 € *
  • Strafrechtsschutz
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h
  • aktive Werklohnklage, bis 100.000 € Werklohn
  • Abbruch- und Einreißarbeiten
  • Fehlalarmkosten *, Ersatzleistung bis 5.000 €
  • Weltweite Deckung, ohne USA / Kanada
  • Nachbesserungsbegleitschäden bis 50.000 € *
  • Umweltschäden bis 3.000.000 €
  • Vermögensschäden bis 500.000 €

Automatisch mitversichert ist die private Haftpflichtversicherung eines Inhabers, mit umfangreiche Familien- / Partnerdeckung für Personen- und Sachschädeneiner mit einer Deckungssumme von 10.000.000 €.

Umsatzabhängiger Jahresbeitrag

Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen aufgeführten Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb eines Höhenarbeiters / Industriekletterers.

Gewünschte Versicherungssumme* Jahresumsatz bis 200.000 € je weitere 1.000 € Jahresumsatz
5.000.000 € 595,00 € 2,96 €
7.500.000 € 654,54 € 3,26 €
10.000.000 € 714,00 € 3,56 €

* Die vereinbarte Deckungssumme gilt pauschal für Personen- und Sachschäden.
Die Versicherungssumme steht pro Jahr zweifach zur Verfügung.

Selbstbeteiligung

Ohne generelle Selbstbeteiligung
250 € bei bestimmten Deckungserweiterungen (*)

Automatisch mitversichert ist die private Haftpflichtversicherung eines Inhabers, mit einer Deckungssumme von 10.000.000 €.


Versicherte Tätigkeiten

  • Instandsetzung und Reparatur von Gebäudeteilen
  • Installation von Werbeflächen an Hausfassaden und Gerüsten
  • Höhenarbeiten an Fassaden, Schächten und Türmen
  • Tiefenarbeiten an Kanälen, Gruben, etc.
  • Onshore-Arbeiten in oder an Windenergieanlagen auch Rotorblattservice, Laminierarbeiten, Reinigung, Wartung, Überprüfung und Dokumentation der Standsicherheit
  • Tätigkeit als elektrisch unterwiesene Person
  • Stahlbaumontagen
  • Dokumentationen, auch Schadensdokumentation für Gutachter etc.
  • Montage- und Wartungsarbeiten
  • Glas- und Fassadenreinigungen
  • Fassadensanierung, z.B. Silikonarbeiten, Ausbesserung an Putz, etc.
  • Ausbesserungsarbeiten an Industrieschornsteinen
  • Montage von Werbeträgern, Kabelkanälen, Mobilfunkmasten, Sprinkleranlagen, Stahlbauten, Stahlbausysteme, Taubenschutzeinrichtungen, Blitzschutz- und Brandmeldeanlagen, textiler Architektur
  • Installation von Dekoration
  • Sandstrahlarbeiten und Siloreinigung (keine Tankanlagen oder Gefahrstoffbehältnisse)
  • Rostentfernung und Auftragen von Rostschutzanstrichen
  • Bauwerksichernde Maßnahmen, z.B. das Anbringen von Auffangnetzen sowie die Montage von Fallschutznetzen und Absturzsicherungen
  • Rigging, Messebau
  • Baumpflege mit Baumfällung
  • Montage von Steinschlag- und Lawinenschutzsystemen, Felsenräumung
  • Sachkundeprüfung von PSAgA

Klarstellend mitversichert ist die Tätigkeit als Gebäudereiniger und Hausmeister, auch am Boden.
Ebenfalls mitversichert ist die Ausbildung in den genannten Bereichen.


Versicherungsschutz weltweit ohne USA / Kanada.


Tätigkeiten mit Qualifikationsscheck

  • Bau und Inspektion von Seil- und Kletteranlagen
  • Showpräsentationen und Absicherung von Stunts
  • Aufsichtsführender Industriekletterer einschließlich Erstellen von Gefährdungsermittlungen
  • Unterweisung von PSAgA nach DGUV-G 312-001 und Sachkundeschulung nach DGUV-G 312-906
  • Elektroinstallationsarbeiten
  • Ein- und Ausglasarbeiten an Hochhäusern
  • Tätigkeit als Höhenretter (SRHT / ITRA)

Gegen einen Zuschlag von 50 Prozent sind folgende Deckungserweiterungen mitversicherbar:

  • Gaubenerrichtung, -sanierung, Dacheindeckung bis zur Dachrinne, Schieferarbeiten an (Kirchen-) Dächern und Kirchenspitzenrestaurierung
  • Neufärbung von Turmfassaden und Zifferblättern sowie Vergoldungsarbeiten
  • Auf- und Abbau von Kränen
  • Nachverfugen von alten Plattenbauten durch Fachverfuger / Betonsanierung
  • Kernlochbohrungen
  • Kunststoffschweißen an Zeltmembranen
  • Sonstiges Arbeiten unter Vollschutz
  • Montage und Demontage von Gittermasten mit Helikopterunterstützung

Nicht versicherbar sind

  • Offshore-Arbeiten
  • Arbeit an Gefahrstoffbehältnissen / Tankanlagen
  • mit erheblichen Vorschäden in den letzten fünf Jahren (Einzelfallprüfung)

HHB Versicherungmakler ist Mitglied beim...

HHB Versicherungsmakler ist Mitglied im Radlogistikverband Deutschland

WerkverkehrTOP

  • Umfang

    Im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung besteht kein Versicherungsschutz für die ‘‘Ladung‘‘, also auch nicht für transportierte Güter/Werkzeuge.

    •     Unfall des Transportmittels, das ist ein mit mechanischer Gewalt plötzlich von außen her auf das Transportmittel einwirkendes Ereignis, wie z.B. Umstürzen oder Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen oder Gegenständen
    •  Brand, Blitzschlag, Explosion
    •  höhere Gewalt
    •  Diebstahl oder Unterschlagung des Transportmittels
    •  Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Raub und räuberische Erpressung (§§ 249 ff. StGB) sowie Diebstahl ganzer Kolli (nicht bei offenen oder offen gebauten, nicht ordnungsgemäß mit Planen oder Decktüchern versehenen Fahrzeugen) beschädigt werden oder verloren gehen.
  • Versicherte Sachen und Versicherungswerte

    Waren, Materialien, Werkzeuge (Güter aller Art), die für Ihre eigenen Unternehmenszwecke transportiert werden. Versichert sind auch zur Reparatur, Wartung, Reinigung oder sonstigen Bearbeitung und zur Durchführung Ihrer Aktivitäten übernommene Güter Ihrer Kunden (Servicetransporte). Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis zum Zeitpunkt des Schadeneintritts. Bei gebrauchten Sachen unter Berücksichtigung des aus dem Unterschied zwischen alt und neu sich ergebenden Minderwertes (Zeitwert).

    Mitversichert sind auch Kosten, die aus Aufwendungen (auch erfolglosen) zur Schadenminimierung ausgehen wie z.B. Kosten zum Zwecke der Bergung, Beseitigung oder Vernichtung von versicherten Sachen.

  • HHB Spezialkonzept - Versicherte Transportmittel

    Versichert sind automatisch alle Ihre betriebseigenen Kraftfahrzeuge und Anhänger bzw. die von Ihnen gemieteten, geleasten oder geliehenen Kraftfahrzeuge und Anhänger.

  • Vereinbarter Geltungsbereich:

    Grundsätzlich Deutschland mit Anrainerstaaten, kann aber auch auf Europa ausgeweitet werden. Versicherungsschutz besteht bis hin zu Aufenthalten am Sitz des Unternehmens oder am Wohnort des Fahrers (Domizilschutz).

  • Vereinbarte Selbstbeteiligung:

    Vereinbart gilt eine generelle Selbstbeteiligung von 50,00 € je Schadenfall. Während der Nachtzeit gilt bei unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen und Anhängern eine erhöhte Selbstbeteiligung von 20 Prozent des ersatzpflichtigen Schadenbetrages, jedoch mindestens 250,00 €.

  • Versicherungssumme:

    Die Versicherungssumme entspricht dem möglichen Höchstwert der versicherten Güter, die an einem Tag befördert werden (tägliches Verkehrsmaximum). Eine An- und Abmeldung einzelner Fahrzeuge ist nicht erforderlich.

  • Beitragsbeispiel:

    Bei einer Versicherungssumme von 10.000 € beläuft sich der Jahresbeitrag auf 178,50 € inklusive Versicherungssteuer.

Für eine individuelle Beratung und Klärung weiterer Vertragsdetails steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung.

Versicherungsschutz besteht für die transportierten Werkzeuge und Material in allen betriebseigenen Kraftfahrzeugen und Anhängern. Mitversichert sind Servicetransporte für Ihre Kunden.

Versichert sind Schäden durch:

  • Unfall des Transportmittels
  • Einbruchdiebstahl, Straßenraub
  • Diebstahl des gesamten Fahrzeuges
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Sonstige Elementarschäden
  • Höhere Gewalt


Mitversichert sind auch Schäden in der Nachtzeit und am Heimatstandort (Domizilschutz).

Versicherungssummen:

10.000 € zum Zeitwert

Jahresbeitrag

178,50 € inkl. Versicherungssteuer

bei 150,00 € Selbstbeteiligung (Deutschland u. Anrainerstaaten)

Weitergehende Geltungsbereiche auf Anfrage.