Versicherungsschutz Radlogistik
Radlogistiker
CCB
gewerblicher Gütertransport
Haftung als Frachtführer
Tätigkeiten für Kurier...
Commercial
Cargo Bike
Kaskoversicherung
für gewerbliche Cargobikes
Hersteller von Cargobikes
Die Haftung als Hersteller für sein Produkt wird durch die fehlende KFZ-Pflichtversicherung ...
Händler von Cargobikes
Auch Händler von
E-Lastenräderen / Cargobikes können durch Anpassung ...
weitergehende Absicherung
- Hompage Schutz
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Cyberschutz
CallBack Radlogistik
Betriebe im Bereich der Radlogistik haben die besonderen Anforderungen ihrer Branche bei der Absicherung der Unternehmensrisiken zu berücksichtigen.
Insbesondere die Gleichstellung der E-Lastenrädern / Cargobikes mit "normalen" Fahrrädern birgt neben den unbestreitbaren Vorteilen neue Risiken für die Marktteilnehmer.
Als unabhängiger Konzeptmakler haben wir spezielle Absicherungslösungen entwickelt, welche wir gerne vorstellen möchten.
Radlogistiker - Haftungsrisiken
- aus dem Einsatz von Commercial Cargo Bikes (CCB) für den gewerblichen Gütertransport
- mit Sammlung/Transport von Alttextilien, Elektro- und Elektronik-Altgeräten und Medizinprodukten
- aus dem Betrieb von Depots und HUB
- aus der Haftung als Frachtführer einschließlich transportbedingter Zwischenlagerung, Retouren
- die Tätigkeit für Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP)
Hersteller von Cargobikes / E - Lastenräder und deren Zubehör
Die Haftung als Hersteller für sein Produkt wird durch die fehlende KFZ-Pflichtversicherung der eingesetzten Cargobikes deutlich verschärft. Dies betreffen auch die
Hersteller von Komponenten und Zubehör. Trotz der Gleichstellung der E-Lastenrädern / Cargobikes mit Fahrrädern in der Deutschen Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVO) wird der Hersteller von Cargobikes nicht automatisch zum "normalen" Fahrradhersteller. Auch der Export in Drittländer und der Einsatz der Cargobikes nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ist im Rahmen der Produkthaftpflichtversicherung zu berücksichtigen.
Händler von Cargobikes / E - Lastenrädern mit/ohne Werkstattrisiko
Auch Händler von Cargobikes können durch Anpassung der Cargobikes an Kundenbedürfnisse
selber zum Hersteller werden und entsprechend haften.
Auch die die fehlende KFZ-Pflichtversicherung der eingesetzten E-Lastenräder / Cargobikes verschärft die Haftung für mögliche Wartungs- und Reparaturfehler.
CCB - Kaskoversicherung - Commercial Cargo Bike
Versicherungsgegenstand:
CCB (Commercial Cargo Bike) / gewerbliche E-Lastenfahrräder
einschließlich (Wechsel-)Batterien und Zubehör
mitversichert ist der Einsatz im gewerblichen Güterverkehr
optional auch die Vermietung an Dritte
Versicherte Gefahren:
Unvorhergesehene Beschädigen und Zerstören durch:
Unfälle und sonstige äußere Einwirkungen
Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
Brand, Blitzschlag, Explosion
Sturm, Erdrutsch, Erdbeben, Überschwemmung
Versicherungsumfang:
Versichert ist die Wiederherstellung des früheren betriebsfertigen Zustandes einschließlich Rekonfiguration und Transportkosten.
Für Batterien wird von den Wiederherstellungskosten ab dem zweiten Betriebsjahr ein Abzug von 10 % pro Jahr vorgenommen.
Im Falle eines Totalschadens erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert.
Bei Totalschaden erfolgt in den ersten 12 Monaten eine Neuwertentschädigung
optional auch mit GAP-Deckung.
Mengenrabatt möglich
Sonderkonditionen für Verbandsmitglieder
HHB Versicherungmakler ist Mitglied beim...
Überprüfung Ihrer betrieblichen Homepage für Radlogistik als Abmahnschutz, Identifizierung und Löschung rufschädigender Interneteinträge, sowie die Kontrolle Ihrer AGB´s.
Spezial-Strafrechtschutz
Versicherungsschutz auch für den Fall, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder Klage wegen einer nur vorsätzlichen begehbaren Straftat gegen Sie erhoben wird.
Beispielszenarien
- Strafverfahren bei Unglücksfällen von Mitarbeitern und Passanten
- Gefährdung oder Schädigung der Umwelt
- Verfahren im Zusammenhang mit Steuer- und Sozialabgaben und der Berufsgenossenschaft
Der Versicherungsschutz umfasst die Verteidigung in Strafverfahren, wenn dem Versicherten ein vorsätzlich oder fahrlässig begangenes Vergehen vorgeworfen wird. Im Falle einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat hat der Versicherungsnehmer die erbrachten Leistungen zu erstatten. Beim Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten ist der Versicherungsschutz in jedem Fall gegeben (auch bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit).
Der Versicherer übernimmt nicht nur die gesetzlichen Gebühren des Verteidigers, sondern in angemessener Höhe auch die Gebühren, die auf einer Honorarvereinbarung beruhen.
Versicherungssummen:
je Versicherungsfall 500.000 €
für Strafkaution
100.000 €
Cyberschutz Radlogistik
Versicherungsschutz bei Internetattacken und Computermissbrauch mit folgenden Bausteinen:
- Erpressungs- und Lösegeldzahlungen,
- Wiederherstellung von Daten, Software + IT-System,
- weitere Servicedienstleistungen:
- IT-Dienst- und Forensikleistungen,
- Benachrichtigungskosten,
- Kosten für Krisenmanagement und Reputationsmaßnahmen