Versicherungsschutz für Slackline Parcours


HHB Versicherungsmakler – Ihr Partner für maßgeschneiderte,

spezielle Versicherungslösungen

rund um Slackline Aktivitäten.

Mit persönlicher Beratung auf Augenhöhe und zuverlässiger Unterstützung
stehen wir Ihnen nicht nur bei der Auswahl,

sondern auch im Schadensfall zur Seite.

Haftpflichtschutz

Umfassende Absicherung
im Bereich
Slckline Aktivitäten.

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Versicherungsschutz
für

Vereine


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Betriebshaftpflicht für Slackline Aktivitäten

1. Gegenstand der Versicherung

Versichert gilt die gesetzliche Haftlicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen die im Zusammenhang stehen mit folgenden Tätigkeiten:

  • Slacklinekursen aller Art, einchließlich Slackline-Verleih
  • Slackline-Monats-/Netzwerktreffen
  • Slackline Familientage, Slackline-Events
  • Slacklinen auf Messen und Festen
  • Aktivitäten im Bereich Highlinen und Waterlinen


 Rodeolinen, Tricklinen

einschließlich aller branchen- und betriebsüblichen Nebenrisiken.

Versichert werden Selbständige, Einzelunternehmen und Betriebe mit Mitarbeitern.
Dieses Angebot gilt für Unternehmen, Freiberufler und Selbständige mit Firmensitz in Deutschland.

2. Vereinbarte Versicherungssummen

5.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden,

alternativ

10.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden.



Die Versicherungssumme steht zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung

Mitversichert sind folgende Deckungserweiterungen:

  •    500.000 € für Vermögensschäden
  • 5.000.000 € Umwelthaftpflicht
  • 5.000.000 € Umweltschäden
  • 5.000.000 € für Mietsachschäden an Immobilien*
  • 1.000.000 € für Schäden aus Internetnutzung
  •    150.000 € Mietschäden an Sachen*
  •    300.000 € für den Verlust fremder Schlüssel*
  •    100.000 € Ansprüchen aus Diskriminierungstatbeständen (AGG)*


* 250 € Selbstbeteiligung bei bestimmten Deckungserweiterungen

3. Beiträge der Versicherung - Slackline

Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer
Gewünschte Versicherungssumme Jahresumsatz bis 200.000 € je weitere 1.000 €
5.000.000 €* 305,00 € 1,33 €
10.000.000 €* 370,00 € 1,62 €

* Die vereinbarte Deckungssumme gilt pauschal für Personen- und Sachschäden.

Alle Beiträge beinhalten bereits die Versicherungssteuer von 19 Prozent.

4. Optionale Privat Haftpflichtversicherung

Umfangreiche Familien- / Partnerdeckung:

10.000.000 € für Personen- und Sachschäden.

Jährlicher Zuschlag: 59,50 € inklusive Versicherungssteuer

5. Selbstbeteiligung je Schadenfall

Eine generelle Selbstbeteiligung ist nicht vorgesehen.
250 € bei bestimmten Deckungserweiterungen (*).

6. Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 1 Jahr mit Verlängerungsklausel, wobei eine kalenderjährliche Laufzeit zugrunde gelegt wird.


Slackline Verein

1. Gegenstand der Versicherung

Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten (auch Unterlassungen), Eigenschaften und Rechtsverhältnissen die im Zusammenhang stehen mit

  • den gewöhnlichen satzungsgemäßen oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden Aktivitäten und Veranstaltungen


sowie mit der Planung, Betreuung, Organisation und Durchführung auch vor Ort von

  • Slacklinekursen aller Art, einchließlich Slackline-Verleih
  • Slackline-Monats-/Netzwerktreffen
  • Slackline Familientage, Slackline-Events
  • Slacklinen auf Messen und Festen

sowie

  • Spiel-, Wald- und Erlebnispädagogischen Programmen, Events und Acts zu Lande und auf dem Wasser gemäß beigefügter Tätigkeitsbeschreibung
  • die Ausbildung und Unterweisung im Bereich Slacklinen


einschließlich aller branchen- und betriebsüblichen Nebenrisiken.

Mitversichert gilt auch die persönliche Haftpflicht der selbstständigen Honorarkräfte für den Zeitraum, in dem sie für den Versicherungsnehmer tätig sind, sofern anderweitig kein Versicherungsschutz besteht (subsidiär).

Des Weiteren mitversichert gelten

  • Mitglieder des Vorstandes und der vom Vorstand beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft
  • sämtliche übrige Mitglieder aus der Betätigung und im Interesse sowie für den Zweck des versicherten Vereins bei Veranstaltungen
  • sämtliche übrige Angestellte/Arbeiter bei Schäden, die diese in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Verein verursachen.

2. Vereinbarte Versicherungssummen

5.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden,

alternativ

10.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden.



Die Versicherungssumme steht zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung


Der Einsatz von Slacklines aus Sicht eines Versicherungsmaklers 

Während die Nutzung der Slackline als Element in Seilgartenparcours generell als unproblematisch einzustufen ist, entsteht bei gesondert eingerichteten Slackline- Elementen, wie z.B. einem Slacklinepark, Klärungsbedarf.

Grundsätzlich ist von einem erhöhten Verletzungsrisiko bei leichten, vor allem aber bei mittelschweren Unfällen auszugehen. Dies betrifft die Häufigkeit der Ereignisse, im Bereich der mittelschweren Unfälle auch die erhöhte Anzahl von Knochenbrüchen im Vergleich zur Seilgartennutzung.

Es ist ratsam, dies sowohl bei der Auswahl des Geländes als auch bei der Festlegung des Betreuungsschlüssels (Trainer zu Teilnehmer) besonders zu berücksichtigen. Gefahrenquellen stellen hier insbesondere Zuschauer im nicht ausreichend abgegrenztem Gefahrenbereich, Verletzungsmöglichkeiten im Gefahrenbereich durch die Bodenbeschaffenheit und am Boden liegende Äste oder Gegenstände dar. Häufig wird auch die Betreuungsintensität gerade von Anfängern unterschätzt.

Hinsichtlich der vorhandenen AGB’s und der Einverständniserklärung sollte eine Überarbeitung erfolgen. In beiden Dokumenten sollten die Gäste auf die erhöhte Unfallgefahr hingewiesen werden. Des weiteren ist ein Vermerk darüber zu machen, dass die hohen Sicherheitsstandards des Seilgartens, die durch die Selbstsicherungssysteme gewährleistet werden, bei der Nutzung der Slacklines nicht eingehalten werden können. Dies spielt gerade bei Einverständniserklärungen von Erziehungsberechtigten eine wichtige Rolle, welche die Anlage bei Unterzeichnung der Erklärung oft nicht in Augenschein nehmen können.

Um im Fall der Fälle keine Lücke im Versicherungsschutz zu riskieren, ist der ausdrückliche Einschluß der Nutzung der Slackline in die Risikobeschreibung der Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. Die Nutzung sollte nicht nur auf das Betriebsgelände beschränkt werden, um auch weitergehende Aktivitäten (Teamtraining, Gruppenübungen außerhalb des Geländes, etc.) ebenfalls mitversichert zu halten.

Dieser Beitrag wurde in der Ausgabe 002/2012, der Zeitschrift "Oben - Magazin für Seilgartenbetreiber und Trainer", veröffentlicht.


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