Versicherungsschutz für Slackline Aktivitäten
HHB Versicherungsmakler – Ihr Partner für maßgeschneiderte,
spezielle Versicherungslösungen für Ihre
Aktivitäten im Bereich Slackline.
Mit persönlicher Beratung auf Augenhöhe und zuverlässiger Unterstützung
stehen wir Ihnen nicht nur bei der Auswahl,
sondern auch im Schadensfall zur Seite.

Slacklineverein
Versicherungsschutz für
Slacklinevereine:
- Veranstaltungen
- Vorstand
- Honorarkräfte
- ...
Slackline Trainer
Spezielle Berufshaftpflicht-Lösungen für
Trainer und Freelancer
auch im Bereich Slackline
finden Sie hier:

Haftpflichtversicherung für Slacklinevereine
1. Gegenstand der Versicherung für Slacklinevereine
Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten (auch Unterlassungen), Eigenschaften und Rechtsverhältnissen die im Zusammenhang stehen mit
- den gewöhnlichen satzungsgemäßen oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden Aktivitäten und Veranstaltungen
sowie mit der Planung, Betreuung, Organisation und Durchführung auch vor Ort von
- Slacklinekursen aller Art, einchließlich Slackline-Verleih
- Slackline-Monats-/Netzwerktreffen
- Slackline Familientage
- Slackline-Events
- Slacklinen auf Messen und Festen
sowie
- Spiel-, Wald- und Erlebnispädagogischen Programmen,
Events und Acts zu Lande und auf dem Wasser gemäß beigefügter Tätigkeitsbeschreibung - die Ausbildung und Unterweisung im Bereich Slacklinen
einschließlich aller branchen- und betriebsüblichen Nebenrisiken.
Des Weiteren mitversichert gelten
- Mitglieder des Vorstandes und der vom Vorstand beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft
- sämtliche übrige Mitglieder aus der Betätigung
und im Interesse sowie für den Zweck des versicherten Vereins bei Veranstaltungen - sämtliche übrige Angestellte/Arbeiter bei Schäden,
die diese in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Verein verursachen
2. Vereinbarte Versicherungssummen
5.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden,
alternativ
10.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden.
Die Versicherungssumme steht zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung
Mitversichert sind folgende Deckungserweiterungen:
- 500.000 € für Vermögensschäden
- 5.000.000 € Umwelthaftpflicht
- 5.000.000 € für Umwelthabitatschäden
- 5.000.000 € für Mietsachschäden an Immobilien*
- 1.000.000 € für Schäden aus Internetnutzung
- 150.000 € Mietschäden an Sachen*
- 300.000 € für den Verlust fremder Schlüssel*
- 100.000 € Ansprüchen aus Diskriminierungstatbeständen (AGG)*
*
250 € Selbstbeteiligung bei bestimmten Deckungserweiterungen
3. Beiträge der Versicherung - Slacklineverein
| Jahresbeitrag | inkl. Versicherungssteuer |
|---|---|
| Gewünschte Versicherungssumme | Haushaltssumme bis 200.000 € |
| 5.000.000 €* | 261,80 € |
| 10.000.000 €* | 333,20 € |
* Die vereinbarte Deckungssumme gilt pauschal für Personen- und Sachschäden.
Alle Beiträge beinhalten bereits die Versicherungssteuer von 19 Prozent.
Dieses Angebot gilt für Vereine mit Sitz in Deutschland.
Konditionen gelten für Verbandsmitglieder. www.deutscherslacklineverband.org
4. Selbstbeteiligung je Schadenfall
Eine generelle Selbstbeteiligung ist nicht vorgesehen.
250 € bei bestimmten Deckungserweiterungen (*).
5. Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 1 Jahr mit Verlängerungsklausel, wobei eine kalenderjährliche Laufzeit zugrunde gelegt wird.
HHB Versicherungmakler ist Kooperationspartner...
Betriebshaftpflicht für Slackline Aktivitäten
1. Gegenstand der Versicherung
Versichert gilt die gesetzliche Haftlicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen die im Zusammenhang stehen mit folgenden Tätigkeiten:
- Slacklinekursen aller Art, einchließlich Slackline-Verleih
- Slackline-Monats-/Netzwerktreffen
- Slackline Familientage
- Slackline-Events
- Slacklinen auf Messen und Festen
- Aktivitäten im Bereich Highlinen, Tricklinen und Waterlinen sowie Rodeolinen
einschließlich aller branchen- und betriebsüblichen Nebenrisiken.
Versichert werden Selbständige, Einzelunternehmen und Betriebe mit Mitarbeitern.
2. Vereinbarte Versicherungssummen
5.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden,
alternativ
10.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden.
Die Versicherungssumme steht zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung
Mitversichert sind folgende Deckungserweiterungen:
- 500.000 € für Vermögensschäden
- 5.000.000 € Umwelthaftpflicht
- 5.000.000 € für Umwelthabitatschäden
- 5.000.000 € für Mietsachschäden an Immobilien*
- 1.000.000 € für Schäden aus Internetnutzung
- 150.000 € Mietschäden an Sachen*
- 300.000 € für den Verlust fremder Schlüssel*
- 100.000 € Ansprüchen aus Diskriminierungstatbeständen (AGG)*
*
250 € Selbstbeteiligung bei bestimmten Deckungserweiterungen
3. Beiträge der Versicherung - Slackline
| Jahresbeitrag | inkl. Versicherungssteuer | |
|---|---|---|
| Gewünschte Versicherungssumme | Jahresumsatz bis 200.000 € | je weitere 1.000 € |
| 5.000.000 €* | 305,00 € | 1,33 € |
| 10.000.000 €* | 370,00 € | 1,62 € |
* Die vereinbarte Deckungssumme gilt pauschal für Personen- und Sachschäden.
Alle Beiträge beinhalten bereits die Versicherungssteuer von 19 Prozent.
Dieses Angebot gilt für Unternehmen, Freiberufler und Selbständige mit Firmensitz in Deutschland.
4. Optionale Privat Haftpflichtversicherung
Umfangreiche Familien- / Partnerdeckung:
10.000.000 € für Personen- und Sachschäden.
Jährlicher Zuschlag: 59,50 € inklusive Versicherungssteuer
5. Selbstbeteiligung je Schadenfall
Eine generelle Selbstbeteiligung ist nicht vorgesehen.
250 € bei bestimmten Deckungserweiterungen (*).
6. Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 1 Jahr mit Verlängerungsklausel, wobei eine kalenderjährliche Laufzeit zugrunde gelegt wird.
Am Anfang war... 2012:
Der Einsatz von Slacklines aus Sicht eines Versicherungsmaklers

Dieser Beitrag wurde in der Ausgabe 002/2012, der Zeitschrift "Oben - Magazin für Seilgartenbetreiber und Trainer", veröffentlicht.
Während die Nutzung der Slackline als Element in Seilgartenparcours generell als unproblematisch einzustufen ist, entsteht bei gesondert eingerichteten Slackline- Elementen, wie z.B. einem Slacklinepark, Klärungsbedarf.
Grundsätzlich ist von einem erhöhten Verletzungsrisiko bei leichten, vor allem aber bei mittelschweren Unfällen auszugehen. Dies betrifft die Häufigkeit der Ereignisse, im Bereich der mittelschweren Unfälle auch die erhöhte Anzahl von Knochenbrüchen im Vergleich zur Seilgartennutzung.
Es ist ratsam, dies sowohl bei der Auswahl des Geländes als auch bei der Festlegung des Betreuungsschlüssels (Trainer zu Teilnehmer) besonders zu berücksichtigen. Gefahrenquellen stellen hier insbesondere Zuschauer im nicht ausreichend abgegrenztem Gefahrenbereich, Verletzungsmöglichkeiten im Gefahrenbereich durch die Bodenbeschaffenheit und am Boden liegende Äste oder Gegenstände dar. Häufig wird auch die Betreuungsintensität gerade von Anfängern unterschätzt.
Hinsichtlich der vorhandenen AGB’s und der Einverständniserklärung sollte eine Überarbeitung erfolgen. In beiden Dokumenten sollten die Gäste auf die erhöhte Unfallgefahr hingewiesen werden. Des weiteren ist ein Vermerk darüber zu machen, dass die hohen Sicherheitsstandards des Seilgartens, die durch die Selbstsicherungssysteme gewährleistet werden, bei der Nutzung der Slacklines nicht eingehalten werden können. Dies spielt gerade bei Einverständniserklärungen von Erziehungsberechtigten eine wichtige Rolle, welche die Anlage bei Unterzeichnung der Erklärung oft nicht in Augenschein nehmen können.
Um im Fall der Fälle keine Lücke im Versicherungsschutz zu riskieren, ist der ausdrückliche Einschluß der Nutzung der Slackline in die Risikobeschreibung der Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. Die Nutzung sollte nicht nur auf das Betriebsgelände beschränkt werden, um auch weitergehende Aktivitäten (Teamtraining, Gruppenübungen außerhalb des Geländes, etc.) ebenfalls mitversichert zu halten.
Unsere Versicherungslösungen im Überblick
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