Versicherungsschutz

für Zirkuspädagogik

Die HHB Versicherungsmakler, gegründet 1990, bietet spezielle
Versicherungslösungen für

zirkuspädagogische Aktivitäten und Zirkuspädagogen.
Im Rahmen der
Erweiterten Deckung können auch Feuerjonglage oder
Luftakrobatik ohne Höhenbegrenzung mitversichert werden.
Neben einer persönlichen Beratung auf Augenhöhe
begleiten wir Sie auch im Schadensfall.

Anbieter Zirkuspädagogik

  • Kinder- und Spielezirkus
  • Zirkusfreizeiten
  • Zirkuskursen /Workshops
Weitere Informationen

Zirkuspädagoge ohne Mitarbeiter

mitversichert ist
die Tatigkeit als
Honorarkraft für Dritte

Weitere Informationen

Zeltversicherung

Beschädigung,
Zerstörung

von Zirkuszelten,
auch beim Transport.

Weitere Informationen

Betriebshaftpflicht für Zirkusbetreiber der Zirkuspädagogik, Kinder- und Spielezirkus
Anbieter von Zirkus-Kursen und Zirkusfreizeiten

1. Gegenstand der Versicherung

Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten (auch Unterlassungen), Eigenschaften und Rechtsverhältnissen die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb eines Kinder- und Spielezirkus und der Durchführung von Zirkuskursen und Zirkusfreizeiten, einschließlich aller branchen- und betriebsüblichen Nebenrisiken.
Mitversichert sind eigene Mitarbeiter, Praktikanten sowie Honorarkräfte für den Zeitraum, in dem diese für Sie tätig sind, sofern anderweitig kein Versicherungsschutz besteht (subsidiär).

Dieses Angebot gilt für Unternehmen, Freiberufler und Selbständige mit Firmensitz in Deutschland.

Mitversichert sind die folgenden Tätigkeiten:

  • Akrobatik, mit Boden- oder Parterre-Akrobatik inklusive Adagio, Wippen und Leitern
  • Jonglage, u. a. mit Bällen, Keulen, Ringen, Diabolos, Tellern, Hüten, Tüchern, Bändern
  • Fakir, einschließlich Scherbenlaufen und Nagelbrett
  • Feuerlaufen (mit Qualifikationscheck)
  • Feuerspucken mit Pulver, Feuerjonglage
  • Alternative Sportgerätenutzung
  • Turn-, Seil- und Tanzübungen
  • Gleichgewichtskünste / Equilibristik
  • Kugel- und Tonnenlaufen
  • Clownerie
  • Stelzenlaufen, Springstock
  • Einradfahren, Rhönrad, Cyr Wheel
  • Zauberei / Magier
  • Tanzseil bis zur Höhe von 3m
  • Schlappseil bis zur Höhe von 3m
  • Drahtseil bis zur Höhe von 3m
  • Trapez bis zur Höhe von 3m
  • Slackline bis zur Höhe von 3m

Erweiterte Deckung - Versicherte Tätigkeiten

Zusätzlich zur Grunddeckung sind folgende Tätigkeiten mitversichert:

  • Tuchakrobatik
  • Feuerjonglage mit Pois, Körperflammen
  • Trampolin
  • Luftakrobatik
  • Strapaten, Luftring, Hammock
  • Tanzseil ohne Höhenbegrenzung
  • Schlappseil ohne Höhenbegrenzung
  • Drahtseil ohne Höhenbegrenzung
  • Trapez ohne Höhenbegrenzung
  • Slackline ohne Höhenbegrenzung

2. Vereinbarte Versicherungssummen / Beiträge

5.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden,

alternativ

10.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden.


Die Versicherungssumme steht zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung

Mitversichert sind folgende Deckungserweiterungen:


  •    500.000 € für Vermögensschäden
  • 5.000.000 € Umwelthaftpflicht
  • 5.000.000 € für Umwelthabitatschäden
  • 5.000.000 € für Mietsachschäden an Immobilien*
  • 1.000.000 € für Schäden aus Internetnutzung
  •    150.000 € Mietschäden an Sachen*
  •    300.000 € für den Verlust fremder Schlüssel*
  •    100.000 € Ansprüchen aus Diskriminierungstatbeständen (AGG)*


* 250 € Selbstbeteiligung bei bestimmten Deckungserweiterungen

3. Beiträge der Versicherung

Betriebshaftpflicht Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer
Deckungssumme Grunddeckung Erweiterte Deckung
5.000.000 €* 305,00 410,55 €
10.000.000 €* 370,00 499,80 €

* Die vereinbarte Deckungssumme gilt pauschal für Personen- und Sachschäden.
 

Alle Beiträge beinhalten bereits die Versicherungssteuer von 19 Prozent.

4. Selbstbeteiligung je Schadenfall

Eine generelle Selbstbeteiligung ist nicht vorgesehen.
250 € bei bestimmten Deckungserweiterungen (*).

5. Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 1 Jahr mit Verlängerungsklausel, wobei eine kalenderjährliche Laufzeit zugrunde gelegt wird.

Berufshaftpflicht für Zirkuspädagogen ohne Mitarbeiter

1. Gegenstand der Versicherung

Versichert gilt die gesetzliche Haftlicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen die im Zusammenhang stehen mit der Tätigkeit als Zirkuspädagoge ohne Mitarbeiter und ohne eigene Veranstaltung, einschließlich aller branchen- und betriebsüblichen Nebenrisiken. Ebenfalls versichert ist die Tätigkeit als Honorarkraft für Dritte.

Dieses Angebot gilt für Freiberufler und Selbständige mit Firmensitz in Deutschland.

Mitversichert sind die folgenden Tätigkeiten:

  • Akrobatik, mit Boden- oder Parterre-Akrobatik inklusive Adagio, Wippen und Leitern
  • Jonglage, u. a. mit Bällen, Keulen, Ringen, Diabolos, Tellern, Hüten, Tüchern, Bändern
  • Fakir, einschließlich Scherbenlaufen und Nagelbrett
  • Feuerlaufen (mit Qualifikationscheck)
  • Feuerspucken mit Pulver, Feuerjonglage
  • Alternative Sportgerätenutzung
  • Turn-, Seil- und Tanzübungen
  • Gleichgewichtskünste / Equilibristik
  • Kugel- und Tonnenlaufen
  • Clownerie
  • Stelzenlaufen, Springstock
  • Einradfahren, Rhönrad, Cyr Wheel
  • Zauberei / Magier
  • Tanzseil bis zur Höhe von 3m
  • Schlappseil bis zur Höhe von 3m
  • Drahtseil bis zur Höhe von 3m
  • Trapez bis zur Höhe von 3m
  • Slackline bis zur Höhe von 3m

Erweiterte Deckung - Versicherte Tätigkeiten

Zusätzlich zur Grunddeckung sind folgende Tätigkeiten mitversichert:

  • Tuchakrobatik
  • Feuerjonglage mit Pois, Körperflammen
  • Trampolin
  • Luftakrobatik
  • Strapaten, Luftring, Hammock
  • Tanzseil ohne Höhenbegrenzung
  • Schlappseil ohne Höhenbegrenzung
  • Drahtseil ohne Höhenbegrenzung
  • Trapez ohne Höhenbegrenzung
  • Slackline ohne Höhenbegrenzung

2. Vereinbarte Versicherungssummen

5.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden,

alternativ

10.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden.


Die Versicherungssumme steht zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung

Mitversichert sind folgende Deckungserweiterungen:


  •    500.000 € für Vermögensschäden
  • 5.000.000 € Umwelthaftpflicht
  • 5.000.000 € für Umwelthabitatschäden
  • 5.000.000 € für Mietsachschäden an Immobilien*
  • 1.000.000 € für Schäden aus Internetnutzung
  •    150.000 € Mietschäden an Sachen*
  •    300.000 € für den Verlust fremder Schlüssel*
  •    100.000 € Ansprüchen aus Diskriminierungstatbeständen (AGG)*


* 250 € Selbstbeteiligung bei bestimmten Deckungserweiterungen

3. Beiträge der Versicherung - Zirkuspädagoge ohne Mitarbeiter

Berufshaftpflicht Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer
Deckungssumme Grunddeckung Erweiterte Deckung
5.000.000 €* 136,00 € 203,22 €
10.000.000 €* 164,99 € 247,40 €

Beiträge bis 56.000 € Jahresumsatz, dann proportional steigend.


* Die vereinbarte Deckungssumme gilt pauschal für Personen- und Sachschäden.


Alle Beiträge beinhalten bereits die Versicherungssteuer von 19 Prozent.

4. Optional Private Haftpflichtversicherung

Umfangreiche Familien- / Partnerdeckung:

10.000.000 € für Personen- und Sachschäden.

Jährlicher Zuschlag: 59,50 € inkl. Versicherungssteuer

5. Selbstbeteiligung je Schadenfall

Eine generelle Selbstbeteiligung ist nicht vorgesehen.
250 € bei bestimmten Deckungserweiterungen (*).

6. Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 1 Jahr mit Verlängerungsklausel.


Zeltversicherung

1. Gegenstand der Versicherung

Versichert werden Zelte
(bestehend aus dem Gerüst, den Planen einschließlich Seitenmarkisen)

Versichert ist die Aufstellung mit Hin- und Rücktransport innerhalb Deutschlands.

Hinweis:

Für die Bühnentechnik (Licht, Ton, Vorhang, Moltons), die diversen Zirkusrequisiten (Jongliergeräte, Zaubertricks, Trapez, Vertikaltuch, u.a., Material für Küche ), den Zeltwagen, die weiteren Bühnenelemente, die Zeltheizung und Lüftung sowie den PKW-Anhänger können wir leider keinen Versicherungsschutz anbieten.

2. versicherte Gefahren

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden an den versicherten Gegenständen, entstanden durch:

  • Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung
  • mut- oder böswillige Beschädigung (ausgenommen beim Mobiliar)
  • höhere Gewalt einschließlich Sturm (mindestens Windstäke 8)

3. Beitragsgrundlage / Entschädigungsleistung

Der Beitrag brechnet sich aus dem Neuwert des Zeltes. Im Schadenfall wird der Zeitwert erstattet.

Beitragsgrundlage

Neuwert des Zeltes,

erstattet wird der Zeitwert

Selbstbeteiligung

Ohne generelle Selbstbeteiligung